In unserem Schützenverein können Kinder ab acht Jahren sicher und spielerisch mit dem Lichtgewehr in den Schießsport einsteigen.
Für alle minderjährigen Schützinnen und Schützen ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
Für die regelmäßige Teilnahme ist außerdem eine Mitgliedschaft im Verein erforderlich.
Altersübersicht
| Alter | Erlaubt | Besonderheiten |
|---|---|---|
| 8-10 | ✔ Lichtgewehr | Einverständnis der Eltern |
| 10-12 | ✔ Luftgewehr / Luftpistole (mit Sondergenehmigung) | Antrag Landratsamt + Einverständnis der Eltern |
| 12-17 | ✔ Luftgewehr & Luftpistole | Einverständnis der Eltern |
Warum diese Regeln?
Wir möchten den Kindern einen sicheren, positiven und altersgerechten Einstieg in unseren Sport ermöglichen.
Lichtgewehr, Luftgewehr und Luftpistole bauen sinnvoll aufeinander auf und fördern Konzentration, Präzision und
technische Entwicklung Schritt für Schritt.
