Informationen für Nachwuchsschützen

In unserem Schützenverein können Kinder ab acht Jahren sicher und spielerisch mit dem Lichtgewehr in den Schießsport einsteigen.
Für alle minderjährigen Schützinnen und Schützen ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
Für die regelmäßige Teilnahme ist außerdem eine Mitgliedschaft im Verein erforderlich.

 

Altersübersicht

Alter Erlaubt Besonderheiten
8-10 ✔ Lichtgewehr Einverständnis der Eltern
10-12 ✔ Luftgewehr / Luftpistole (mit Sondergenehmigung) Antrag Landratsamt
+
Einverständnis der Eltern
12-17 ✔ Luftgewehr & Luftpistole Einverständnis der Eltern
 

Warum diese Regeln?

Wir möchten den Kindern einen sicheren, positiven und altersgerechten Einstieg in unseren Sport ermöglichen.
Lichtgewehr, Luftgewehr und Luftpistole bauen sinnvoll aufeinander auf und fördern Konzentration, Präzision und
technische Entwicklung Schritt für Schritt.